Rauchmelderpflicht in NRW
Diese sieht vor, dass es mindestens einen Rauchmelder in Kinderzimmern, Schlafzimmern und in Fluren, die als Fluchtweg gelten, geben muss.
Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2017.
Alles Details sind in der Landesbauverordnung NRW geregelt.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite:
http://rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-nrw/